Segelflieger müssen nicht die Qualifikationen eines Astronauten vorweisen, sondern sind eigentlich ganz normale Leute. Einige Bedingungen müssen aber erfüllt werden:
- Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist das vollendete 14. Lebensjahr
- Vorlage eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Erst bei der Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der Fluglizenz, dem sog. Luftfahrerschein (auch Sailplane Pilot Licence (SPL) für Segelflug genannt) müssen zusätzlich nachgewiesen werden:
- Ein polizeiliches Führungszeugnis
- Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Vereinsintern verlangen wir zusätzlich noch folgendes:
- Vereinsmitgliedschaft in der Fliegergruppe Heilbronn e.V.
- Bezahlter Mitgliedsbeitrag und eine Fluggeldvorauszahlung
- Eine Haftungsbeschränkungserklärung des Mitglieds
Wichtigste Voraussetzung zu allen anderen: Gemeinschaftssinn!
Was sich hier sehr umfangreich und kompliziert anhört, ist nicht ganz so wild. Dennoch können wir es leider keinem Segelfluginteressenten ersparen.
Vielleicht noch ein Wort zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung. Diese Untersuchung erfolgt durch bestimmte dafür zugelassene Fliegerärzte (Adressen gibt’s von uns). Bei der Untersuchung handelt es sich im Prinzip um eine normale sportärztliche Untersuchung, wobei insbesondere auf Kreislauf und sonstige beim Fliegen wichtige Körperfunktionen geachtet wird. Bei der Erstuntersuchung muß außerdem noch ein Augenärztliches Attest vorgelegt werden. In der Regel gibt es hierbei erst ab 5,0 Dioptrien Probleme. Wer also normal gesund ist, hat eigentlich keine Probleme zu erwarten. Kein Hindernis aus ärztlicher Sicht, dafür aus der Praxis heraus ein Problem besteht für angehende Piloten mit einer Körpergröße über 2,00 m oder unter 1,50 m, ebenso bei einem Gewicht von deutlich über 100 kg. In diesen Fällen bestehen Probleme, da die meisten Segelflugzeuge leider nur für Durchschnittsbürger bemessen sind. Hier können wir nur fallweise entscheiden, ob eine Flugausbildung möglich ist. Übrigens ist heute selbst für Rollstuhlfahrer in einzelnen Fällen Segelflug wieder möglich, allerdings nur in einigen großen Vereinen und an kommerziellen Flugschulen.